Verantwortung

Eine gerechte Gesellschaft liegt in der Verantwortung eines jeden einzelnen.

ATON - Verantwortung mit dem Kunden | Hand in Hand Leitbild
Eine gerechte Gesellschaft liegt in der Verantwortung eines jeden einzelnen.
Compliance-Regeln

Unser Verhaltenscodex bzw. unser Code of Conduct ist gleichzeitig Vorgabe und Verpflichtung für all unser unternehmerisches Handeln. Wir stellen sicher, dass die hier aufgestellten Grundsätze jedem Mitglied unseres Unternehmens bekannt sind und jeder Abweichung aktiv begegnet wird. Dabei sind eine vertrauensvolle, kollegiale Zusammenarbeit und Unterstützung maßgeblich für den Erfolg unserer Bemühungen. Diese Grundsätze sind für unser Stammhaus wie auch für alle assoziierten Partner verbindlich.

Richtlinie zu Arbeitsbedingungen und Menschenrechten

Wir bekennen uns ausdrücklich zur universellen Erklärung der Menschenrechte wie sie von den Vereinten Nationen definiert worden sind:

Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Kinderarbeit

Als "Kind" wird jede Person unter 15 Jahren definiert, es sei denn, das Mindestalter für Arbeit oder die Schulpflicht ist nach lokalen Gesetzen höher. In diesem Fall gilt das festgesetzte höhere Alter an diesem Ort. Kinderarbeit bezeichnet jede Arbeit, die von einem Kind ausgeführt wird, das jünger ist als das vorstehend definierte Alter eines Kindes, außer als vorgesehen in der ILO-Empfehlung 146. Arbeiter, die älter als ein Kind jedoch jünger als 18 Jahre sind, werden als „Junge Arbeiter“ bezeichnet. Der Begriff „Arbeiter“ im Allgemeinen bezeichnet alle Arbeitnehmer aus dem Nicht-Management-Bereich.

  • Aktives Engagement gegen Kinderarbeit

    Wir beteiligen uns nicht an Kinderarbeit und unterstützen diese auch nicht. Dies schließt auch Kinderarbeit bei Dritten, wie z.B. Kunden, (Unter-)Lieferanten und Sub-Unternehmern ein.

  • Wiedergutmachung für Kinderarbeiter

    Wir haben schriftliche Richtlinien und Vorgehensweisen zur Wiedergutmachung für Kinderarbeiter erstellt, dokumentiert und kommunizieren sie an die Belegschaft und weitere beteiligte Parteien. Würden wir erfahren, dass wir Kinderarbeiter beschäftigen, würden wir eine angemessene finanzielle oder andere materielle Unterstützung für diese Kinder zur Verfügung stellen, so dass sie die Schule so lange (weiter) besuchen können, bis sie keine Kinder mehr sind.

  • Schul- und Arbeitszeiten junger Arbeiter

    Wir stellen junge Arbeiter ein und bilden diese gemäß den geltenden Richtlinien aus, ohne ihre Arbeitskraft auszunutzen. Der verbindlichen Schulpflicht unterliegende junge Arbeiter dürfen jedoch nur außerhalb der Schulzeiten arbeiten. Die gesamte Schul-, Arbeits- und Reisezeit eines jungen Arbeiters darf 10 Stunden am Tag nicht überschreiten und in keinem Fall dürfen junge Arbeiter mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten. Junge Arbeiter dürfen außerdem nicht nachts arbeiten.

  • Vermeidung gefährlicher und unsicherer Situationen für junge Arbeiter

    Wir werden Kinder oder junge Arbeiter weder am noch außerhalb des Arbeitsplatzes für deren physische und psychische Gesundheit und Entwicklung gefährlichen oder unsicheren Situationen aussetzen.

Zwangs- oder Kinderarbeit

  • Aktives Engagement gegen Zwangs- und Pflichtarbeit

    Moderne Sklaverei (Sklaverei, Menschenhandel, Zwangs- oder Kinderarbeit) ist ein Übel der Menschheit, gegen das wir eintreten. Wir verfolgen im Hinblick auf moderne Sklaverei eine Nulltoleranzstrategie und erwarten, dass sich unsere Geschäftspartner genauso wie wir dieser Richtlinie verpflichtet fühlen.

    Wir werden Zwangs- oder Pflichtarbeit, einschließlich Gefängnisarbeit, nicht veranlassen oder unterstützen, werden keine Original-Ausweispapiere zurückhalten und nicht von der Belegschaft verlangen, Zahlungen an unsere Organisation zu leisten, um eine weitere Beschäftigung zu garantieren.

  • Aktives Engagement gegen die Nötigung von Arbeitern

    Die Organisation wird größtmögliche Bemühungen entfalten, dass weder die Organisation noch jede andere Einheit, die der Organisation Arbeitskraft zur Verfügung stellt, Teile der Arbeiterlöhne, Zusatzleistungen, Eigentum oder auch Dokumente zurückhält, um Arbeitnehmer zu nötigen, weiterhin für sie zu arbeiten.

  • Aktives Engagement gegen Beschäftigungsgebühren

    Wir stellen sicher, dass keine Beschäftigungsgebühren oder -kosten von den Arbeitern getragen werden.

  • Verlassen des Arbeitsplatzes und der Kündigung der Beschäftigung

    Wir stellen sicher, dass die Belegschaft das Recht hat, nach Abschluss ihres Arbeitstages den Arbeitsplatz zu verlassen und ihre Beschäftigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen.

  • Aktives Engagement gegen Menschenhandel

    Weder die Organisation noch jede andere Einheit, die der Organisation Arbeitskraft zur Verfügung stellt, darf Menschenhandel betreiben oder diesen unterstützen.

Vereinigungsfreiheit und Recht auf Tarifverhandlungen

  • Vereinigungsfreiheit

    Alle Arbeitnehmer haben das Recht, Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen, diesen beizutreten oder diese zu organisieren und vertretungsweise kollektiv mit der Organisation zu verhandeln. Wir respektieren dieses Recht und informieren die Arbeitnehmer effektiv darüber, dass sie einer Arbeiterorganisation ihrer Wahl beitreten dürfen, ohne negative Konsequenzen oder Repressalien von der Organisation fürchten müssen. Wir wirken auf keine Art und Weise auf die Einrichtung, Arbeitsweise oder Verwaltung von Arbeiterorganisationen oder Tarifverhandlungen störend ein.

  • Vereinigungsfreiheit bei gesetzlichen Einschränkungen

    In Situationen, in denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlung per Gesetz eingeschränkt ist, erlaubt die Organisation den Arbeitern, ihre eigenen Vertreter frei zu wählen.

  • Einsatz gegen Diskriminierung, Schikanierung, Bedrohung und Unterdrückung

    Wir stellen sicher, dass Gewerkschaftsmitglieder, Arbeitervertreter und sonstige Arbeitnehmer, die sich mit der Organisation von Arbeitern beschäftigen, nicht diskriminiert, schikaniert, bedroht oder unterdrückt werden, weil sie Gewerkschaftsmitglieder, Arbeitervertreter sind oder mit der Organisation von Arbeitern beschäftigt sind und dass diese Vertreter Zugang zu ihren Mitgliedern am Arbeitsplatz haben.

Diskriminierung

  • Aktives Engagement gegen Diskriminierung

    Wir gehen bei Einstellung, Vergütung, Zugang zu Schulungen, Beförderung, Kündigung oder Ruhestand nicht nach Rasse, Staatsangehörigkeit oder territorialer oder sozialer Herkunft, Kaste, Geburt, Religion, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Familienverpflichtungen, Familienstand, Gewerkschaftsmitgliedschaft, politischer Ansichten, Alter oder jeglicher anderer, möglichen Situation diskriminierend vor oder unterstützen Diskriminierung.

    Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern erachten wir als schützenswert. Ausschließlich Fähigkeiten und Leistungen stellen für uns die Grundlage für Anstellung, Aufgabenübertragung, Gehalt und Aufstiegschancen dar. Gegen Diskriminierung, Mobbing und Belästigungen gehen wir konsequent vor. Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Inklusion, ethische Rekrutierung, Vielfalt, Vertrauen und Anerkennung sind Leitbild für unsere gemeinschaftliche Arbeit.

  • Überwachungsrechte zur Vermeidung diskriminierenden Verhaltens

    Wir stehen der Ausübung von Rechten der Arbeitnehmer, Grundsätze oder Praktiken zu überwachen oder dem Recht, Bedürfnisse bezüglich Rasse, Staatsangehörigkeit oder sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Familienverpflichtungen, Mitgliedschaft in Gewerkschaften, politischer Ansichten oder jeglicher anderer, möglicher Situationen, die Anlass zu Diskriminierung geben könnten, zu decken, nicht entgegen.

  • Verbot drohenden, beleidigenden, ausbeutenden oder nötigenden Verhaltens

    Wir verbieten jedes Verhalten, das drohend, beleidigend, ausbeutend oder sexuell nötigend ist, einschließlich Gesten, Sprache und Körperkontakt am Arbeitsplatz und in allen von der Organisation zur Verfügung gestellten Unterkünften und Grundstücken, unabhängig davon, ob sie diese besitzt oder von einem Dienstleister gepachtet oder vertraglich übernommen hat.

  • Einsatz gegen die Nötigung zu Schwangerschafts- oder Jungfräulichkeitstests

    Die Organisation nötigt die Belegschaft unter keinen Umständen zu Schwangerschafts- oder Jungfräulichkeitstests.

  • Einsatz privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte

    Sollte die Beauftragung oder der Einsatz privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte zum Schutz des Unternehmens oder seiner Projekte notwendig sein, so werden wir Vorfeld der Beauftragung größte Bemühungen walten lassen, die Eignung der Sicherheitskräfte zu prüfen, um potenzielle Menschenrechtsverletzungen bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Disziplinarmaßnahmen

  • Aktives Engagement für die Behandlung der Belegschaft mit Anstand und Respekt

    Wir behandeln die Belegschaft mit Anstand und Respekt. Wir beteiligen uns auch nicht an dem Einsatz von körperlicher Züchtigung, seelischer oder physischer Nötigung oder verbalem Missbrauch der Arbeitnehmer oder tolerieren diesen. Harte oder unmenschliche Behandlungen sind untersagt.

Land-, Wald- und Wasserrechte und Zwangsräumung

  • Wir werden Zwangsräumungen und den Entzug von Land, Wäldern und Gewässern beim Erwerb, der Erschließung oder sonstigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern vermeiden.

Arbeitszeit

  • Einhaltung der Vorgaben zu Arbeitszeit, Pausen & gesetzlichen Feiertagen

    Unsere Organisation befolgt die geltenden Gesetze, Tarifverträge (wo zutreffend) und Industriestandards bezüglich Arbeitszeit, Pausen und gesetzlichen Feiertagen. Die normale Arbeitswoche, ohne Mehrarbeit, ist gesetzlich definiert und darf 48 Stunden nicht überschreiten.

  • Zeitausgleich

    Unsere Organisation gewährt ihren Arbeitnehmern nach 6 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens einen freien Tag. Ausnahmen gelten nur, wenn das Landesrecht die Überschreitung dieses Arbeitszeit-Limits erlaubt und ein frei verhandelter Tarifvertrag in Kraft ist, der durchschnittliche Arbeitszeiten einschließlich angemessener Ruhepausen zulässt.

  • Freiwilligkeit und Einforderung von Mehrarbeit

    Wir sichern zu, dass jegliche Mehrarbeit freiwillig und auf Basis vertraglicher Vereinbarungen erbracht werden muss, 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten und nicht regelmäßig eingefordert werden darf.

Vergütung

  • Gewährung fairer Löhne

    Wir bezahlen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair und leistungsgerecht und gewähren ihnen zusätzliche, im Arbeitsvertrag festgelegte Leistungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie weitere Sozialleistungen. Lohndumping und unterbezahlte Leiharbeitsverhältnisse widersprechen unserer Unternehmensphilosophie.

    Wir stellen dabei sicher, dass der Lohn für eine normale Arbeitswoche, ausschließlich Mehrarbeit, mindestens gesetzlichen Industriemindeststandards oder relevanten Tarifverträgen entspricht. Löhne sollen zur Deckung der Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer und für einen Teil davon zur freien Verfügung ausreichen.

    Die Arbeitszeiten überschreiten nicht die vorgeschriebenen Höchstgrenzen, Überstunden werden abgegolten.

  • Lohnabzug wegen Disziplinarmaßnahmen

    Unsere Organisation darf wegen Disziplinarmaßnahmen nur dann Lohnabzüge vornehmen, wenn Landesrecht dieses erlaubt und ein frei verhandelter, gültiger Tarifvertrag dieses erlaubt.

  • Erläuterung und Leistung von Löhnen und Sozialleistungen

    Wir stellen sicher, dass die Löhne und Sozialleistungen der Arbeitnehmer diesen klar, ausführlich und regelmäßig per Auszahlungszeitraum in Schriftform erläutert werden. Alle Löhne und Sozialleistungen werden rechtmäßig und für die Arbeiter dienlich aber unter keinen Umständen verspätet oder begrenzt wie in Form von Gutscheinen, Coupons oder Wechselbriefen geleistet.

  • Erstattung von Mehrarbeit

    Geleistete Mehrarbeit wird abgegolten. Jede Mehrarbeit soll zu einem Prämiensatz, wie im Landesrecht oder Tarifvertrag festgelegt, erstattet werden. In Ländern, in denen ein Prämiensatz für Mehrarbeit nicht gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt ist, ist die Belegschaft für Mehrarbeit mit dem Prämiensatz der Organisation oder einem Prämiensatz gleich dem vorherrschenden Industriestandard, welcher auch immer höher ist, zu entschädigen.

  • Einhaltung der Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern

    Die Organisation darf nicht Nur-Arbeitskraft-Verträge, aufeinanderfolgende kurzfristige Verträge, falsche Lehrverhältnisse oder andere Programme verwenden, um Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern gemäß geltendem Recht sowie Arbeit und Soziale Sicherheit betreffende Regelungen zu umgehen.

Verhalten bei Verstößen gegen Arbeitsbedingungen und Menschenrechte

Die Geschäftsführung ermuntert jede einzelne beschäftigte Person, Verstöße gegen Arbeitsbedingungen und Menschenrechte zu melden. Verstöße gegen Arbeitsbedingungen und Menschenrechte können jederzeit gegenüber der Geschäftsführung, insbesondere gegenüber dem Beauftragten für Gesundheitsschutz-, Sicherheits-, Umwelt-, Sozial-, Ethik- und Menschenrechtsfragen, geäußert werden.

Bei der Meldung gelten folgende Grundsätze:

  • Meldungen werden bei Bedarf / auf Wunsch streng vertraulich behandelt
  • Meldungen werden streng vertraulich behandelt
  • Der meldenden Person entstehen durch die Meldung keinerlei Nachteile

Richtlinie zu Arbeits- und Gesundheitsschutz

Gesundheitsschutz und Sicherheit

  • Aktives Engagement für Gesundheitsschutz und Sicherheit

    Die Organisation hat sich dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz verschrieben und ergreift proaktiv effektive Maßnahmen, um arbeitsbedingte Verletzungen oder Krankheiten im Arbeitsumfeld sowie Risiken zu minimieren oder eliminieren basierend auf dem maßgeblichen Kenntnisstand im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz und bezogen auf jegliches Risiko.

  • Einschätzung von Arbeitsplatzrisiken für neue, werdende und stillende Mütter

    Die Organisation schätzt alle Arbeitsplatzrisiken für neue, werdende und stillende Mütter, einschließlich derer, die aus ihrer Tätigkeit aussteigen müssen, ein, um sicherzustellen, dass alle angemessenen Schritte unternommen werden, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu beseitigen oder zu verringern.

  • Persönliche Schutzausrüstung und medizinische Versorgung

    Unsere Organisation versorgt die Belegschaft bei Bedarf mit kostenfreier angemessener persönlicher Schutzausrüstung, wie z.B. Sicherheitskleidung, Sicherheitsschuhen sowie Sicherheitshelmen. Für die Handhabung von chemischen bzw. biologischen Stoffen, wie z.B. Reinigungsmitteln, stehen u.a. Schutzhandschuhe, Desinfektionsmittel sowie Atemschutzmasken zur Verfügung.

    Im Falle einer arbeitsbezogenen Verletzung veranlasst die Organisation erste Hilfe und ist der beschäftigten Person behilflich, weitere medizinische Versorgung zu erhalten.

  • Sicherstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds

    Vorrangige Aufgabe unserer Geschäftsführung ist es, für den Schutz der Gesundheit und Arbeitssicherheit zu sorgen. Wir haben einen Vertreter der Geschäftsführung ernannt, der für die Sicherstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds für alle Arbeitnehmer zuständig ist und für die Umsetzung der Anforderungen dieses Standards zu Gesundheitsschutz und Sicherheit Sorge trägt.

    Wir bieten unseren Mitarbeitenden helle und freundlich gestaltete ergonomische Arbeitsplätze, über den gesetzlichen Standard der Arbeitsschutzbestimmungen hinaus. Die Arbeitsstättenverordnung und alle weiteren Bestimmungen werden eingehalten und Immissionen eliminiert.

    Im Dialog mit unseren Mitarbeitenden versuchen wir frühzeitig gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen zu identifizieren und bemühen uns, psychische und körperliche Belastungen zu vermeiden. Gleichzeitig hat sich jeder Beschäftigte an die entsprechenden Vorschriften zu halten.

  • Einrichtung eines Ausschusses für Gesundheitsschutz und Sicherheit

    Ein Ausschuss für Gesundheitsschutz und Sicherheit bestehend aus dem vorstehend bezeichneten Vertreter der Geschäftsführung und einem Arbeiter wurde eingerichtet. Die Entscheidungen des Ausschusses werden effektiv der gesamten Belegschaft mitgeteilt. Der Ausschuss erhält regelmäßig Schulungen, um sich kompetent engagiert um die Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheitsbedingungen am Arbeitsplatz zu kümmern. Er soll formale, regelmäßige arbeitstechnische Gesundheits- und Sicherheitsrisiken bewerten und dokumentieren, um aktuelle und potenzielle Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu erkennen und anzugehen.

  • Gesundheits- und Sicherheitsschulungen

    Die Organisation ermöglicht den Arbeitnehmern regelmäßig und bedarfsorientiert effektive Gesundheits- und Sicherheitsschulungen, um arbeitsbezogene Risiken zu beseitigen bzw. zu minimieren.

  • Dokumentation möglicher Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten

    Unsere Organisation dokumentiert bestehende Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Arbeitsnehmer sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorfälle im Arbeitsumfeld.

  • Freier Zugang zu sanitären Anlagen, Trinkwasser und Räumlichkeiten für Pausen

    Die Organisation gewährt allen Arbeitnehmern freien Zugang zu sauberen sanitären Anlagen, Trinkwasser, angemessenen Räumlichkeiten für Essenspausen und bei Bedarf Sanitäranlagen zur Lebensmittel-Lagerung.

  • Sicherstellung sauberer und sicherer Schlafunterkünfte

    Sämtliche von der Organisation den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellten Schlafunterkünfte sind sauber, sicher und decken die Grundbedürfnisse, unabhängig davon, ob sie diese besitzt oder die Schlafunterkünfte von einem Dienstleister pachtet oder vertraglich übernimmt.

  • Entfernung aus ernsthaften Gefahrensituationen

    Alle Arbeitnehmer haben das Recht, sich aus ernsthaften Gefahrensituationen zu entfernen, ohne vorab die Erlaubnis bei der Organisation einzuholen.

Arbeitssicherheit für unsere Mitarbeiter und Kunden

Bereits in der Planungsphase sorgen wir uns um die Sicherheit aller Betriebsabläufe und weisen unsere Kunden gegebenenfalls auf durchzuführende Maßnahmen hin, um sichere Abläufe zu gewährleisten. Selbstverständlich beachten wir dabei vollumfänglich die Sicherheitsbestimmungen unserer Kunden.

Bevor unsere Beschäftigten bei Auftraggebern bzw. Kunden zum Einsatz gelangen, informieren wir uns über die vor Ort aktuellen Inbetriebnahmebedingungen und stimmen die Sicherheitsmaßnahmen mit unseren Auftraggebern bzw. Kunden ab. Dies schließt ebenfalls die Sicherheit im Umgang mit gegebenenfalls zu bedienenden Maschinen ein.

Auch vor Ort beim Auftraggeber bzw. Kunden informieren wir uns regelmäßig über etwaige aktuelle Änderungen der Sicherheitsbestimmungen.

Gleiche Bedingungen für Kernbelegschaft und externe Beschäftigte

Für unsere externen Beschäftigten gelten die gleichen Standards wie für unsere Belegschaft im Stammhaus. Die Arbeitsplätze dort haben dabei den gleichen Standards zu genügen. Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter sind neben der Qualität unserer Arbeit und dem wirtschaftlichen Erfolg ein primäres Unternehmensziel.

Brandschutz für sicheres Arbeiten

Das Verhalten im Brandfall findet ebenfalls Berücksichtigung in der Sicherheitsunterweisung. Des Weiteren sind geschulte Brandschutzhelfer benannt, die unsere Mitarbeiter bei Fragen unterstützen. Vernetzte Brandmeldeeinrichtungen sorgen dafür, dass im Falle eines Brandes alle Mitarbeiter unverzüglich informiert werden. Alle unsere Einrichtungen und Anlagen sind so konzipiert, dass die Brandgefahr möglichst geringgehalten wird.

Notfallvorsorge

Schutz erreichen wir zum einen durch präventive Maßnahmen. Dazu gehören klare Arbeitsanweisungen und Regelungen zur Unfallprävention. Diese werden durch diverse technische Einrichtungen unterstützt. Zum anderen erreichen wir diesen Schutz durch regelmäßiges Training des Notfalls im Rahmen unserer jährlichen Arbeitssicherheitsunterweisung, deren Teilnahme verpflichtend für alle Mitarbeiter ist.

Unfall- und Störungsmanagement

Sollte trotzdem ein Arbeitsunfall oder andere Störungen auftreten, ist das umgehend zu melden und zu dokumentieren. Die Unfallmeldung muss den Unfallhergang, die Unfallfolge, die Unfallursache sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur künftigen Vermeidung ähnlicher Unfälle beinhalten. Diese Maßnahmen sollten schnellstmöglich umgesetzt werden.

Verhalten bei Verstößen gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Geschäftsführung ermuntert jede einzelne beschäftigte Person, Verstöße gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Verbesserungspotenziale zu melden. Verstöße gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz können jederzeit gegenüber der Geschäftsführung geäußert werden.

Bei der Meldung gelten folgende Grundsätze:

  • Meldungen werden bei Bedarf / auf Wunsch streng vertraulich behandelt
  • Meldungen werden streng vertraulich behandelt
  • Der meldenden Person entstehen durch die Meldung keinerlei Nachteile

Richtlinie zu Unternehmensethik

  • Einhaltung von Recht und Gesetz

    Für uns ist es selbstverständlich, sämtliche geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, weil wir sie als Mindeststandard für ein funktionierendes Gemeinwesen ansehen.

  • Aufrichtigkeit und gemeinschaftliches Handeln

    Offenheit und gegenseitige Wertschätzung prägen unser Miteinander. Unsere Werte sind: Ehrlichkeit, Integrität und Glaubwürdigkeit. Diese Prinzipien sind für alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bindend. Abweichendes Verhalten wird mit den für uns gültigen gesetzlichen Regelungen und anhand unserer internen Grundsätze konsequent geahndet.

  • Unterstützung des Ehrenamts

    Aktives Engagement zum Wohle der Gesellschaft ist für uns selbstverständlich. Wir unterstützen gemeinnützige Organisation wie Sportvereine und Kulturschaffende. Politische Parteien, ähnliche Organisationen, einzelne Mandatsträger oder Kandidaten erhalten von uns keine Zuwendungen.

  • Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung

    Das Grundgesetz ist eine Errungenschaft und wird von uns als unverzichtbar für unser Gemeinwesen angesehen. Wir achten und schützen die Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und verteidigen aktiv das Recht auf freie Meinungsäußerung. Wir legen Wert darauf, dass sich jeder Mitarbeitende als Teil des Unternehmens versteht und auch in der Öffentlichkeit die ATON GmbH repräsentiert. Das Auftreten und Verhalten in der Öffentlichkeit dürfen keinen negativen Einfluss auf das Unternehmen haben.

  • Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

    Wir achten strikt auf die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte unser Mitarbeitenden und Kunden. Kontaktinformationen werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Betreffenden weitergegeben und nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht, sofern dem keine einzuhaltenden Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Unsere IT-Infrastruktur ist nach dem Stand der Technik gegen unbefugten Zugriff durch Verwendung aktueller Verschlüsselungstechnologien gesichert. Private und geschäftliche Daten sind konsequent zu trennen. Maßgeblich hierfür sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die an unserem Stammsitz gelten, wie auch diejenigen unserer internationalen Kunden und Partner.

  • Engagement gegen unlauteren Wettbewerb

    Wir gehen konsequent gegen alle Formen der Korruption und Geldwäsche vor und erwarten dies auch von unseren Partnern. Sollten wir Anzeichen von Erpressung, Korruption und Geldwäsche bemerken, gehen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden juristischen Maßnahmen dagegen vor. Ebenso treten wir konsequent für die Einhaltung von fairen Geschäfts- und Wettbewerbsstandards ein. Dies schließt u.a. die Vermeidung von Geschäftspraktiken ein, (kartell-)rechtswidrig den Wettbewerb begrenzen sowie auf den unsachgemäßen Austausch von Wettbewerbsinformationen, Preisabsprachen, Angebotsmanipulationen oder eine missbräuchliche Marktaufteilung abzielen.

  • Vermeidung von Interessenkonflikten

    Geschäftliche und private Interessen trennen wir strikt. Unsere Entscheidungen treffen wir auf Grundlage eines soliden, sachlichen Urteils, welches nicht durch Begünstigungen, die sich aus persönlichen Beziehungen und Meinungen ergeben können, getrübt wird. Geschäftspartner dürfen bei geschäftlichen Entscheidungen nicht aus privatem Interesse bevorzugt werden. Außerdem nutzen unsere Mitarbeiter ihre Tätigkeit nicht zur Erlangung privater Vorteile. Geschäftliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung.

  • Finanzielle Verantwortung und Offenlegung von Informationen

    Als seriös agierendes Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung liegt es in unserer Verantwortung, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen Geschäftsunterlagen genau zu erfassen, zu pflegen und darüber zu berichten. Dies schließt sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Informationen ein, darunter beispielsweise Informationen über Arbeitskräfte und die Finanzlage.

  • Geistiges Eigentum und Plagiate

    Wir sind stolz darauf, dass wir als Pionier im Schraubdatenmanagement bezeichnet werden und somit die Marktentwicklung auf Basis des von uns geschaffenen geistigen Eigentums signifikant beeinflusst haben. Dieses geistige Eigentum in Verbindung mit dem starken, intrinsischen Drang zur Einführung von weiteren Innovationen schließt für uns per se die Nutzung von Plagiaten aus.

  • Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen

    Sollte der Gesetzgeber Beschränkungen der Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Waren, Dienstleistungen, Software sowie Technologie oder Einschränkungen des Handels mit bestimmten Ländern, Regionen, Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen beschließen, die sich auf unsere Geschäftstätigkeit beziehen, so werden wir diese Beschränkungen entsprechend den Vorgaben umsetzen.

  • Whistleblowing und Vergeltungsmaßnahmen

    Wir möchten unsere Mitarbeiter und unsere Kunden explizit motivieren, uns auf organisatorisches sowie persönliches Fehlverhalten bzw. auch Verbesserungspotenziale hinzuweisen, damit wir uns kontinuierlich weiterentwickeln und unseren eigenen Ansprüchen noch besser gerecht werden. Diese Meldungen können sowohl persönlich unter Gewährung absoluter Vertraulichkeit als auch anonym an uns herangetragen werden. Vergeltungsmaßnahmen sind vor dem Hintergrund unserer Unternehmensphilosophie somit ausgeschlossen.

Richtlinie zu Umweltschutz

  • Nachhaltiges Ressourcenmanagement

    Wir legen ein großes Augenmerk auf geringen Ressourcenverbrauch und bemühen uns, den ökologischen Fußabdruck so klein wie möglich zu halten. Ein wesentliches Ziel unseres unternehmerischen Handelns besteht darin, Nachhaltigkeit zu fördern sowie die Umwelt und das Klima zu schonen. Dazu trägt jeder unserer Mitarbeitenden mit seinem eigenen Verhalten bei, damit die endlichen Ressourcen unseres Planeten auch für die kommenden Generationen bewahrt werden.

  • Treibhausgasemissionen

    Wir stehen aktiv für die Reduzierung von Treibhausgasen ein. Ein wesentliches Ziel besteht in der Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch den sukzessiven Austausch von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren durch Fahrzeuge mit alternativem (elektrischem) Antrieb.

  • Energieeffizienz

    Wir haben uns seit Gründung des Unternehmens der nachhaltigen Förderung der Energieeffizienz auf verschiedenen Ebenen – sowohl nach Innen als auch Außen – verschrieben und setzen dieses Ziel auf hohem Niveau um.

    • Energieeffizienz im Bereich Green IT

      Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Förderung der Green IT. Bereits bei der Entwicklung unserer Software achten wir grundsätzlich auf energieeffiziente Programmcodes und eine möglichst geringe Last verursachende Datenbankabfragen bzw. -zugriffe, so dass bei dem Software-Einsatz beim Kunden dessen Energie- und Schadstoffbilanz automatisch optimiert wird. Produktivität ist dabei kein Selbstzweck, sondern Garant für äußerst ressourcenschonendes Arbeiten und nachhaltige Produkte. High End Software-Entwicklung bedeutet für ATON ebenfalls High End Energieeinsparung. Für die Umwelt. Für die Menschen. Für die Unternehmen. Für uns alle.

    • Energieeffizienz im Bereich Fuhrpark

      Die unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die dienstliche Erledigung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellten Fahrzeuge entsprechen den aktuellen umwelttechnischen Standards und werden in regelmäßigen Abständen durch Neufahrzeuge ersetzt. Fahrzeuge mit konventionellen Verbrennungsmotoren werden sukzessive durch alternative Antriebe nutzende Fahrzeuge ersetzt. Wann immer es möglich ist, richten wir Fahrgemeinschaften zum Einsatzort ein. Unnötige Treibhausgasemissionen werden somit ebenso reduziert, wie ein positiver Beitrag zur Luftqualität und Dekarbonisierung geleistet wird.

    • Energieeffizienz im Bereich Gebäudemanagement

      Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Energieeffizienz der genutzten Immobilien zu verbessern und setzen auf effektive Dämmmaßnahmen sowie moderne Heizungs- und Energiegewinnungstechnik.

    • Energieeffizienz im Bereich Workflow

      Konferenzen und Sitzungen mit externen Partnern werden weitestgehend virtuell abgehalten. Auch nutzen wir den informationstechnischen Fortschritt, um Wartungsarbeiten möglichst mit Hilfe von Remote-Lösungen zu erledigen. Dies vermeidet unnötige Wege und spart Rohstoffe ein. Wir offerieren unseren Beschäftigten die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, wodurch ebenfalls Emissionen vermieden werden. Um wiederum Home-Office zu ermöglichen, verwenden wir Laptops anstelle von Desktop-Computern, wodurch eine weitere Reduzierung des Energieverbrauchs induziert wird.

  • Erneuerbare Energien und Dekarbonisierung

    Wir fördern aktiv den Einsatz erneuerbarer Energien (z.B. im Fuhrpark), motivieren unsere Beschäftigten bei Vorhandensein entsprechender Infrastruktur, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen und tragen somit auch auf diesem Wege zur Reduzierung von Treibhausgasen sowie der Dekarbonisierung bei.

  • Wasserqualität und -verbrauch

    Wir erachten den Zugang zu sauberem Wasser und die Erhaltung für zukünftige Generationen als absolut unabdingbar.

  • Luftqualität

    Wir sind aktiv bemüht, die Luftverschmutzung in der Atmosphäre mindestens nicht zu verschlimmern, möglichst sogar zu reduzieren.

  • Verantwortungsvolles Chemikalienmanagement

    Chemikalien finden bei uns ausschließlich im Rahmen umweltverträglicher Reinigungsmittel Verwendung.

  • Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling

    Wir sind aktiv bemüht Abfälle zu reduzieren sowie Wiederverwendungen und Recycling zu nutzen, um Ressourcen zu schonen. So haben wir bereits den Papierverbrauch reduziert, indem weitestgehend digitale Dokumentation und elektronische Kommunikation zum Einsatz gelangen. Zudem nutzen wir so weit wie möglich Recyclingprogramme und unsere Mitarbeiter sind in Bezug auf Mülltrennung sensibilisiert.

  • Tierschutz

    Wir stehen aktiv für Tierschutz ein und unterstützen Tierschutzorganisationen.

  • Artenvielfalt, Landnutzung und Entwaldung

    Wir stehen aus voller Überzeugung für die Erhaltung von Ökosystemen ein, damit Flora und Fauna erhalten bleiben und natürliche Lebensräume nicht irreparabel geschädigt werden.

  • Bodenqualität

    Wir stehen aktiv für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen zum Schutz des Bodens ein und schützen diesen.

  • Lärmemissionen

    Wir fördern die Reduzierung von Lärmemissionen (z.B. durch Dämmmaßnahmen von Außenwänden und Fenstern, die Nutzung lärmreduzierter Notebooks sowie E-Antriebe nutzende Dienstwagen).

  • Beschaffung von Material

    Wir achten bei der Beschaffung von Materialien und allen sonstigen Waren ebenso auf möglichst kurze Lieferketten und umweltfreundliche Transportwege wie auch auf die Nachhaltigkeit unserer Lieferketten. Lokale Anbieter werden, wenn betriebswirtschaftlich darstellbar, bevorzugt. Wir bevorzugen den Kauf von umweltfreundlichen Büromaterialien, wie z.B. recyceltes Papier und umweltverträgliche Reinigungsmittel.

Verantwortliche Personen

Die Geschäftsführung steht persönlich für die Einhaltung der im vorliegenden Code of Conduct definierten Grundsätze ein:

  • Geschäftsführer Dipl. Ing. Ralf Uetze

Zudem wurde eine Vertreterin außerhalb der Geschäftsführung mit der kontinuierlichen Überwachung und Weiterentwicklung beauftragt:

  • Frau Kathrin Flügel

Unseren aktuellen CSR-Bericht finden Sie hier.

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Dann sprechen Sie uns an - wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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